Info
Was benötige ich zur Beantragung des Führerscheins ?
Sie benötigen für die Klassen: A,
A1, M, L, S, B, BE:
| 1.Antragsformular |
Erhalten Sie kostenlos in unserer Fahrschule |
| 2.Lichtbild |
Biometrisch |
| 3.Sehtestbescheinigung |
Bei jeden Optiker (nicht älter als 2 Jahre) |
| 4.Nachweis 1.Hilfe |
(nicht erforderlich bei Führerscheinerweiterung) |
Sie können sich auch "Online" über folgende
Seite bei uns anmelden.
Wir bringen Ihnen dann den Antrag persönlich
ins Haus oder senden Ihn auf den Postweg zu.
Anbieter DRK-Lehrgänge in der Region
DRK - Bautzen
Otto-Nagel-Str.1
Tel. (03591) 6 73 70,
http://drk-bautzen.de/angebote/kurse.html
ASB - Bautzen
Czornebohstr.2
Tel. (03591) 4 97 00,
http://www.asb-bautzen.de/erste-hilfe.html
Sanitätsschule Trommer - Bautzen
An der Petrikirche 9
Tel. 01805-345877 Montag bis Freitag 09 Uhr bis 15 Uhr
http://www.conomed.de/lehrgangsorte/sachsen/bautzen/
Öffnungszeiten Landratsamt (Angaben
ohne Gewähr)
Für Antragsteller aus dem Landkreis Bautzen
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Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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08.30 -13.00 Uhr
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08.30 - 18.00 Uhr
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08.30 - 13.00 Uhr
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08.30 - 18.00 Uhr
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08.30 - 13.00 Uhr
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Für Antragsteller aus dem Landkreis Löbau / Zittau
- Führerscheinstelle 02763 Zittau
Hochwaldstr.29
- Führerscheinstelle 02906 Niesky
Hermann - Klenke - Straße 1
- Führerscheinstelle 02828 Görlitz
Am Klinikum 7
Mehr Info: www.lra-loebau-zittau.de
siehe Bürgerservice / Ämterübersicht / Abt. Fahrerlaubnisbehörde
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Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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08.30 - 12.00 Uhr
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08.30 - 12.00 Uhr
13.30 - 18.00 Uhr
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geschlossen
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08.30 - 12.00 Uhr
13.30 - 18.00 Uhr
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08.30 - 12.00 Uhr
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Wichtige Hinweise zum Prüfauftrag des Landratsamtes
Bitte beachten Sie das der Prüfauftrag der Behörde nach Ausstellung nur 1 Jahr
lang gültig ist.
Das bedeutet das die Theoretische Führerscheinprüfung nur für 12 Monate nach
Ausstellung durch die Behörde möglich ist.
Eine bestandene Theoretische Prüfung verlängert den Prüfauftrag der Behörde
automatisch um weitere 12 Monate bis
zum Bestehen der praktischen Prüfung.
Dadurch wird abgesichert, das Fahrschüler die Ihre Ausbildung z. B.
krankheitsbedingt unterbrechen müssen,
ausreichend Zeit zum Abschluss Ihrer
Ausbildung haben.
Die Fahrschule ist dann verpflichtet die Ausbildung abzubrechen.
Eine weitere Ausbildung ist nur nach erneuter Antragstellung bei der Behörde
durch den Fahrschüler möglich.
Die Fahrschule bestimmt nicht über die Gültigkeit von Prüfaufträgen der Behörde.
Ausführliche Hinweise dazu erhalten Sie in der Fahrschule.
Volker Klippel |
www.polarbiker.dyndns.org
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