Diese Klassen bilden wir aus
Klasse A ohne
Leistungsbeschränkung
Mindestalter 25 Jahre
Motorräder ohne Leistungsbeschränkung auch mit Beiwagen bei direkten Zugang.
Klasse A mit
Leistungsbeschränkung
Mindestalter 18 Jahre
Motorräder der Klasse A, auch mit Beiwagen, Leistungsbeschränkung max. 25 KW
(34 PS)
und mindestens 6,25 Kg Leergewicht pro KW.
Klasse A1
Mindestalter 16 Jahre
Leichtkrafträder, Hubraum nicht mehr als 125 ccm, Leistung maximal 11 KW. Bis
zum 18.Lebensjahr beschränkt auf 80 Km/h.
Klasse B /
(B17)
Mindestalter 18 (17) Jahre
Kraftwagen bis 3,5 Tonnen, bis 8 Sitzplätze außer Fahrersitz und
Anhänger.
Wichtiger Hinweis zum Anhängerbetrieb: Regeln für Klasse B beachten !
Klasse BE
Mindestalter 18 Jahre
Kombination aus Zugfahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit mehr als 750 Kg
hinter PKW und leichten LKW.
Vorbesitz Klasse B erforderlich.
Klasse M
Mindestalter 16 Jahre
Mokick, Moped, Roller bis max. 50 ccm und maximal 45.Km/h.
Gilt auch für Fahrzeuge aus DDR-Produktion (SIMSON S50 / Star / Schwalbe)
Sonderregel im Einigungsvertrag dazu finden Sie im Download-Bereich.
Gilt nicht für SIMSON S70 / Sperber !
Volker Klippel |
www.polarbiker.dyndns.org
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