Fahrschule G.Klippel
Der freundliche Weg zum Führerschein

Diese Klassen bilden wir aus


Klasse A
Mindestalter 24 Jahre (bei Direkterwerb)

Kraftrad über 35 KW Motorleistung, Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg. Auch mit Beiwagen,

Hinweis:
Wer die Klasse A2 mindestens zwei Jahre besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen.
Keine theoretische Ausbildung und Prüfung.

Klasse A2
Mindestalter 18 Jahre

Motorräder der Klasse A2, auch mit Beiwagen, Leistungsbeschränkung max. 35 KW (48 PS)

Hinweis:
Wer die Klasse A1 mindestens zwei Jahre besitzt, kann die Klasse A2 nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen.
Keine theoretische Ausbildung und Prüfung.

Klasse A1
Mindestalter 16 Jahre

Leichtkrafträder, Hubraum nicht mehr als 125 ccm, Leistung maximal 11 KW.

Klasse AM
Mindestalter 15 Jahre

Mokick, Moped, Roller bis max. 50 ccm und maximal 45.Km/h.
Auch für Fahrzeuge aus DDR-Produktion (z.B. SIMSON S50 / S51 / Star / Schwalbe)

Klasse B / (B17)
Mindestalter 18 (17) Jahre

KFZ bis 3,5 Tonnen, (gilt nicht für Motorrad) bis 8 Sitzplätze außer Fahrersitz. Auch mit Anhänger (750 Kg).

Klasse B 96
Mindestalter 18 (17) Jahre

Kombination aus Zugfahrzeugen der Klasse B und Anhänger bis 4250 Kg.
Vorbesitz Klasse B erforderlich.

Keine theoretische und praktische Prüfung !
Ausbildung erfolgt durch berechtigte Fahrschulen.
Sie erhalten von der Fahrschule eine Bescheinigung zur Teilnahme über den vorgeschriebenen Pflichtunterricht.
Mit dieser Bescheinigung können Sie Ihren vorhandenen Führerschein Klasse B auf Klasse B96 erweitern.
Mehr Info erhalten Sie in unserer Fahrschule.

Klasse B196
Mindestalter 25 Jahre / Vorbesitz Klasse B mindestens 5 Jahre erforderlich.

Leichtkrafträder, Hubraum nicht mehr als 125 ccm, Leistung maximal 11 KW.
Motorrad Klasse A1 fahren mit Führerschein der Klasse B

Keine theoretische und praktische Prüfung !
Ausbildung erfolgt durch berechtigte Fahrschulen.
Sie erhalten von der Fahrschule eine Bescheinigung zur Teilnahme über den vorgeschriebenen Pflichtunterricht.
Mit dieser Bescheinigung können Sie Ihren vorhandenen Führerschein Klasse B auf Klasse B196 erweitern.
Mehr Info erhalten Sie in unserer Fahrschule.

Klasse BE
Mindestalter 18 (17) Jahre

Kombination aus Zugfahrzeugen der Klasse B und Anhänger bis 3500 Kg hinter PKW und leichten LKW.
Vorbesitz Klasse B erforderlich.
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