Fahrschule G.Klippel
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Januar 2020

Neue Führerscheinklasse B196

Voraussetzung:
Mindestalter 25 Jahre / mindestens 5 Jahre Vorbesitz Klasse B

Leichtkrafträder, Hubraum nicht mehr als 125 ccm, Leistung maximal 11 KW (15 PS)
Motorrad Klasse A1 fahren mit Führerschein der Klasse B

Ausbildung erfolgt nur in einer Fahrschule, welche im Besitz einer Fahrlehrerlaubnis der Klasse A nach § 17 Absatz 2 Fahrlehrergesetz ist.

Schulungsstoff:
Der Umfang der klassenspezifischen theoretischen Schulung beträgt mindestens 4 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten und umfasst die Inhalte der Anlage 2.1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.

Auf die fahrpraktischen Übungen entfallen mindestens 10 Fahrstunden a 45 Minuten.
Die Ausbildung hat gemäß Anlage 3 Nummer 4 und Anlage 4 Nummer 1 und 2 Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu erfolgen.

Die Ausbildung wird von der ausbildenden Fahrschule nachgewiesen und am Ende der Ausbildung dem Bewerber bescheinigt.

Kosten ab ca. 600 Euro

Nachteile Führerschein B196:
- kein Aufstieg nach 2 Jahren auf Klasse A2 möglich !
- nur in Deutschland gültig !
- keine Fahrten ins Ausland möglich !

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